Wenn dein Betrieb Mitglied der BG BAU ist, zahlst du für einen Nagler mit Einzelauslösung effektiv die Hälfte – bis zu 300 Euro übernimmt die Berufsgenossenschaft. Das ist kein Werbeversprechen, sondern eine Arbeitsschutzprämie mit klaren Bedingungen. Und der Antrag läuft nach dem Kauf, mit Rechnung. Hier steht, welche Voraussetzungen gelten, welche Geräte in Frage kommen und woran es in der Praxis am häufigsten scheitert.
Was gefördert wird und mit wie viel
Die BG BAU fördert im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien Eintreibgeräte, die nach dem Stand der Technik ein sicheres Arbeiten ermöglichen und ohne Verwendungseinschränkung genutzt werden können. Das ist der Kern der ganzen Sache: Gefördert wird nicht ein bestimmter Hersteller und nicht eine bestimmte Leistungsklasse, sondern die Eigenschaft, dass das Gerät überall dort eingesetzt werden darf, wo auf einer Baustelle gearbeitet wird – auch auf Gerüst, Leiter und Schrägdach.
| Punkt | Angabe |
|---|---|
| Fördersatz | 50 % der Anschaffungskosten |
| Höchstbetrag | 300 Euro je Maßnahme |
| Auslösesystem | ausschließlich Einzelauslösung (mit Sicherungsfolge oder mit Auslösesicherung) |
| Nagel-/Klammerlänge | 50 mm bis 100 mm |
| Antriebsarten | druckluftbetrieben, gasbetrieben mit Akku, reine Akkugeräte |
| Voraussetzung Liste | Gerät muss in der Liste der förderwürdigen Eintreibgeräte geführt sein |
| Antragszeitpunkt | nach dem Kauf, mit Rechnung |
| Anspruchsberechtigt | Mitgliedsbetriebe der BG BAU |
Die vier Voraussetzungen im Detail
- Ausschließlich EinzelauslösungGefördert werden Eintreibgeräte, die ausschließlich mit der Auslösesicherung „Einzelauslösung“ ausgerüstet sind und betrieben werden können. Ein Gerät, das sich auf Kontaktauslösung umschalten lässt, erfüllt diese Bedingung nicht.
- Nagel- oder Klammerlänge 50 bis 100 mmMit dem Gerät müssen Nägel oder Klammern verschossen werden, die im Längenbereich 50 mm bis 100 mm liegen. Ein Stauchkopfnagler für 15–64 mm fällt damit heraus, so sicher er auch sein mag.
- Gerät steht auf der ListeGefördert wird nur, was in der „Liste der förderwürdigen Eintreibgeräte“ der BG BAU aufgeführt ist. Die Liste wird laufend aktualisiert und erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit – es kann weitere gleichartige Geräte geben, die die Kriterien erfüllen.
- Betriebsanleitung beschreibt die EinzelauslösungEin Gerät kommt nur auf die Liste, wenn die Betriebsanleitung des Herstellers die Einzelauslösung beziehungsweise die Abgrenzung zur Kontaktauslösung beschreibt und die durchgeführte Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 widerspiegelt.
Die zweite Bedingung ist die, die am häufigsten übersehen wird und die meisten Geräte ausschließt. Der Längenbereich von 50 mm bis 100 mm bedeutet: Es geht um Konstruktionsbefestigung, nicht um Innenausbau. Ein Stauchkopfnagler für 15 bis 64 mm ist nicht förderfähig – so sicher er auch sein mag. Ein Klammergerät für Typ 80 mit 4 bis 25 mm erst recht nicht. Gefördert werden Streifennagler, Coilnagler, lange Klammergeräte und Ankernagler mit entsprechendem Längenbereich.
Was ausdrücklich nicht gefördert wird
Das Informationsblatt der BG BAU führt die Auslösearten in einer Übersicht auf und ordnet ihnen jeweils zu, ob eine Förderung möglich ist. Das Ergebnis, in Klartext:
| Auslöseart | Verwendung laut Betriebsanleitung | Förderung |
|---|---|---|
| Einzelauslösung mit Sicherungsfolge | ohne Verwendungseinschränkung | ja |
| Einzelauslösung mit Auslösesicherung | ohne Verwendungseinschränkung | ja |
| Kontaktauslösung | nur auf sicheren Arbeitsplätzen | nein |
| Umschaltbar Einzel-/Kontaktauslösung | nur auf sicheren Arbeitsplätzen | nein |
| Wahlweise Auslösung | nur auf sicheren Arbeitsplätzen | nein |
| Auslösung mit automatischer Rückkehr | nur auf sicheren Arbeitsplätzen | nein |
Der entscheidende Punkt ist die Formulierung „ausschließlich mit der Auslösesicherung Einzelauslösung ausgerüstet sind und betrieben werden können". Ein Gerät, das sich per Schalter auf Kontaktauslösung umstellen lässt, erfüllt das nicht – selbst wenn du nie umschaltest. Es kommt auf die Bauart an, nicht auf die Betriebsweise.
Die Liste der förderwürdigen Geräte
Gefördert wird nur, was auf der Liste der BG BAU steht. Diese Liste wird laufend aktualisiert und erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit – es kann weitere gleichartige Geräte geben, die die Kriterien erfüllen, aber noch nicht gelistet sind. Vor einer größeren Anschaffung lohnt deshalb der Blick in die aktuelle Fassung oder ein Anruf.
Diese Hersteller sind im Dokument mit Stand 29. April 2026 vertreten:
- ACE Schulze
- BeA
- Beck
- Bosch
- Bostitch
- FASCO
- HIKOKI
- ITW (Paslode, Haubold, Spit)
- Ludwig Künzel Nagelfabrik (Montana)
- Makita
- Max
- Milwaukee
- MK Drucklufttechnik (Hitachi)
- Prebena
- Rapid
- KMR (ehem. Holzher)
- Senco
- Stanley Black & Decker Deutschland (DeWalt, Bostitch)
- Tjep
- Würth
Und eine Auswahl konkret gelisteter Geräte mit dem jeweils angegebenen Nagellängenbereich – die Angaben stammen unverändert aus dem Informationsblatt der BG BAU:
| Hersteller | Modell | Bauart | Nagellänge |
|---|---|---|---|
| Bostitch | F33PT-E | 33° Streifennagler | 50–90 mm |
| Bostitch | F28WW-E | 28° Streifennagler | 50–90 mm |
| Bostitch | N89C-2K-E | Coilnagler | 50–90 mm |
| ACE Schulze | ACE-RN 100 A/20 | Streifennagler 20° | 70–100 mm |
| ACE Schulze | ACE-RN-100 A/34 | Streifennagler 34° | 70–100 mm |
| ACE Schulze | TSN-130 | Klammernagler | 75–130 mm |
| BeA | D100-934E | Streifennagler | 50–100 mm |
| BeA | 246/130-944E | Klammergerät | 65–130 mm |
| FASCO | F81 BSP-130 | Klammergerät | 65–130 mm |
| ITW Paslode | PSN100.1 | Streifennagler | 50–100 mm |
| ITW Haubold | RNC90Z | Coilnagler | 45–90 mm |
| DeWalt | DCN695 P2 | Akku-Streifennagler 34° | 50–90 mm |
| HIKOKI | NR1890DBCLW3Z | Akku-Streifennagler 34° | 50–90 mm |
| Bosch | GNH 18V-64 Professional | Akku-Nagler | 32–64 mm |
Der Ablauf: fünf Schritte
- Gerät auswählen und prüfen. Reine Einzelauslösung, Nagellänge im Bereich 50 mm bis 100 mm, Gerät auf der Liste. Alle drei Punkte müssen stimmen.
- Kaufen und Rechnung sichern. Die Rechnung braucht die eindeutige Modellbezeichnung – nicht nur „Druckluftnagler". Sonst lässt sich der Abgleich mit der Liste nicht führen.
- Betriebsanleitung aufbewahren. Sie muss die Einzelauslösung beziehungsweise die Abgrenzung zur Kontaktauslösung beschreiben. Bei Rückfragen ist sie der Beleg.
- Antrag online stellen. Die BG BAU nimmt Anträge zu Arbeitsschutzprämien über ihr Onlineangebot entgegen; die Rechnung wird dabei mit eingereicht.
- Fristen beachten. Prämienzeiträume und Antragsfristen sind zeitlich begrenzt und ändern sich. Frag im Zweifel vor dem Kauf bei der BG BAU nach, nicht danach.
Die Falle beim Kauf über Marktplätze
Ein praktischer Punkt, der auf keiner Herstellerseite steht: Für die Antragstellung brauchst du eine ordentliche Rechnung mit eindeutiger Modellbezeichnung – und idealerweise eine Betriebsanleitung, aus der das Auslösesystem hervorgeht.
Bei Bestellungen über Online-Marktplätze ist beides nicht selbstverständlich. Drittanbieter liefern manchmal nur einen Lieferschein, die Modellbezeichnung wird zu „Nagler 90 mm Profi" verkürzt, und eine deutschsprachige Betriebsanleitung liegt gelegentlich gar nicht bei. Wenn du die Förderung im Blick hast:
- Prüfe vor dem Kauf, ob die Modellbezeichnung im Angebot exakt der Bezeichnung auf der BG-BAU-Liste entspricht.
- Bestehe auf einer Rechnung mit dieser Bezeichnung, nicht auf einer Sammelposition.
- Lade die Betriebsanleitung vom Hersteller herunter und lege sie zur Rechnung.
- Im Zweifel ist der Fachhandel hier der einfachere Weg – der Preisunterschied ist meist kleiner als die Förderung.
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Und wenn du kein Mitgliedsbetrieb bist?
Dann gibt es diesen Weg nicht. Die Arbeitsschutzprämien richten sich an Mitgliedsbetriebe der BG BAU, was eine gewerbliche Tätigkeit in ihrem Zuständigkeitsbereich voraussetzt. Für Heimwerker, für Betriebe anderer Berufsgenossenschaften und für Privatpersonen ändert die Förderung nichts am Preis.
Was sie trotzdem für dich bedeutet: Sie ist ein guter Filter. Ein Gerät, das die BG BAU als förderwürdig führt, hat reine Einzelauslösung, ist ohne Verwendungseinschränkung einsetzbar und stammt von einem Hersteller, der seine Risikobeurteilung dokumentiert hat. Das ist mehr Information über ein Gerät, als du aus den meisten Produktbeschreibungen bekommst – und sie kostet nichts.
Quellen: BG BAU, „Anforderungen und Hinweise für Arbeitsschutzprämien – Eintreibgeräte mit Einzelauslösung mit Sicherungsfolge bzw. mit Auslösesicherung“, Dokumentstand 29.04.2026, einschließlich der darin enthaltenen Übersicht der Auslösearten und der Liste der förderwürdigen Eintreibgeräte; BG BAU, Prämienseite „Eintreibgeräte mit Einzelauslösungen“ (Förderumfang 50 % der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro pro Maßnahme). Beide abgerufen am 27. Juli 2026. Diese Seite steht in keiner Verbindung zur BG BAU und gibt deren Angaben lediglich sinngemäß wieder. Es besteht kein Anspruch auf Förderung eines bestimmten Geräts; verbindliche Auskunft erteilt allein die BG BAU.
Häufige Fragen zur Förderung
Fördert die BG BAU Druckluftnagler?
Ja. Im Rahmen der Arbeitsschutzprämien fördert die BG BAU Eintreibgeräte mit Einzelauslösung mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gerät ausschließlich einzelauslösend betrieben werden kann, Nägel oder Klammern von 50 bis 100 mm verschießt und auf der Liste der förderwürdigen Eintreibgeräte steht. Stand der Angaben: 29. April 2026. Verbindlich ist die Auskunft der BG BAU.
Bekomme ich die Förderung auch als Privatperson?
Nein. Die Arbeitsschutzprämien richten sich an Mitgliedsbetriebe der BG BAU. Das setzt eine gewerbliche Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der BG BAU voraus. Für Heimwerker gibt es diesen Weg nicht.
Passend dazu
Quelle: druckluftnagler.info · Stand 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Betriebsanleitung des Geräts.